Rechtliches

Der Kauf und Verkauf von gebrauchter Software ist legal!

Am 3. Juli 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof (Urteil in der Rechtssache C-128/11), dass

„Ein Softwareautor kann sich dem Weiterverkauf seiner ‚gebrauchten‘ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme erlauben, nicht widersetzen.“
„(…) selbst wenn der Lizenzvertrag eine Weiterübertragung verbietet, kann sich der Rechtsinhaber dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.“

Mit diesem Urteil wird der Markt für gebrauchte Lizenzen liberalisiert – auch für aus dem Internet heruntergeladene Lizenzen wie Microsoft-Volumenlizenzen, Adobe-Lizenzen oder andere. Bisher war dies nur bei Box-Produkten, also Software in physischer Form, z.B. in Form einer Diskette, möglich, da für diese Produkte der „Erschöpfungsgrundsatz“ gilt. Nach diesem Grundsatz erlischt das Recht des Herstellers, einen Weiterverkauf zu untersagen.

Bis zu dem oben genannten Urteil galt dieser Grundsatz nicht für heruntergeladene Software. In allen europäischen Ländern ist das

Der Europäische Gerichtshof hat richtig erkannt, dass die Software dieselbe bleibt, ob als Download oder als physisches Produkt in Form eines Datenträgers. Wichtig ist jedoch, dass es sich um eine unbefristete, zeitlich unbegrenzte Lizenz handelt.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde der Verkauf von Softwarelizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen werden, legitimiert – und damit eine wichtige Rechtslücke geschlossen.